Privatgutachtenerstellung

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeiten erstellen wir Gutachten, die Sie als Architekt/in und/oder Ingenieur/in Ihrem Auftraggeber vorlegen oder Ihrem Anwalt übergeben können, der es ggf. bei einem Honorarprozess dem Gericht vorlegen kann. Die Gutachten unserer Sachverständigen sind nie parteiisch. Sie werden nach dem Prinzip der absoluten Neutralität erstellt und sind deshalb vor Gericht ein seriöses Beweismittel, denn ein Gefälligkeitsgutachten würde letztendlich immer bei fachkompetenter Belastung in sich zusammenfallen.

Unsere Sachverständigen im Büro HOAI-Spezial Sachverständigen-Sozietät GmbH Göppingen sind seit 1987 bei fast 150 bundesdeutschen Gerichten bis heute bekannt und geschätzt. Das beweist die über 30-jährige ständige bisher fast 1.100-fache Beauftragung unserer Sachverständigen durch deutsche Gerichte.