Beratung außergerichtlich

Außergerichtlich

Wir beraten Sie und Ihre anwaltliche Vertretung bei Ihren individuellen HOAI- bezogenen Vertrags- und Preisrechtsproblemen, sei es außergerichtlich oder auch prozessbegleitend.

Selbstverständlich erstellen wir nicht nur von den deutschen Gerichten beauftragte Gerichtsgutachten, sondern wir erarbeiten auch für Sie Privatgutachten, die für Sie und Ihre Rechtsvertretung im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage sein kann, ob geklagt oder ein anderer Weg der Streitbeilegung beschritten werden soll.

Die Sachverständigen Anke Eich, Felix Preisenberger, Hartmut Rapp, Professor Dr. Steffen Huth und das weitere Team der HOAI-Spezial stehen Ihnen zur individuellen, neutralen Beratung zur Verfügung, und zwar bei

  • HOAI-Fragen im außergerichtlichen Kontext, z.B. bei
    – der Vorbereitung und Nachbereitung Ihrer eigenen HOAI-Prozesse
    – der Erstellung einer prüffähigen oder
    – der Überprüfung einer schon gestellten Schlussrechnung
  • Urheberproblemfällen in Architektur und Kunst

Die Beratungen sind grundsätzlich als sachverständige Ergänzung zu der rechtlichen Aufarbeitung der Problematik durch Ihren Rechtsanwalt zu verstehen.