Die fachliche Kompetenz unserer Sachverständigen und Juristen auf diesen Gebieten ergibt sich aus einer nunmehr 36-jährigen Berufserfahrung durch bisher ca.
Alle Probleme auf dem Gebiet des Preisrechts werden in enger interner Zusammenarbeit fachübergreifend geprüft, bewertet und gelöst.
Unsere Beratungen sind individuell und praxisbezogen und nach dem strikten Neutralitätsgebot. Ziel ist, eine realistische Einschätzung der Honoraransprüche und dadurch eine solide Grundlage für eventuell anstehende Entscheidungen zum weiteren Vorgehen zu schaffen.
Unsere Juristen bieten zusätzlich aus sachverständiger Sicht in Bezug auf honorarrelevante Themen Unterstützung bei der Erstellung neuer Planungsverträge oder bei der sachverständigen Überprüfung Ihrer bestehenden Vertragsverhältnisse.