Neues in Sachen Verträge

Vertrags-News

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), das am 01.01.1900 in Kraft trat, erfuhr am 21.12.2019 seine bisher letzte Änderung und ist derzeit im Jahr 2020 in seiner 85. überarbeiteten Auflage gültig. Es regelte in seiner alten Fassung bis zum Jahr 2017 inklusive im Besonderen Schuldrecht verschiedene standardisierte Vertragstypen, so beispielsweise den Dienstvertrag, den Werkvertrag u.v.m. Mangels eines sinnvolleren Vertragstyps wurden bis dahin der Architekten- und Ingenieurvertrag unter das Werkvertragsrecht subsumiert, was oft zu nicht sinnvollen Auslegungen von Planerverträgen führte.

Durch das Inkrafttreten der Bauvertragsrechtsreform am 01.01.2018 wurden neue Normen für Architekten- und Ingenieurverträge gültig, die es zu beachten gilt.

Sollte sich wiederum etwas in „Sachen Vertragsrecht“ bewegen, was die Architekten und Ingenieure tangiert, werden wir Sie unter dieser Rubrik über die uns bekannten kommenden Entwicklungen zeitnah informieren.