Seminare

Seminare zum Thema Werkvertrag und HOAI!

Die HOAI-Spezial veranstaltet mit ihrer Geschäftsführerin Rechtsanwältin Anke Eich und ihrem ö.b.u.v. Honorarsachverständigen Felix Preisenberger als Referenten Seminare zum Thema Werkvertrag und HOAI. Diese Seminare sind offen für alle am Baugeschehen Beteiligten, wie Architekten, Ingenieuren, Bauherren, Projektsteuerer und Rechtsanwälten, da hier die Zusammenhänge von Werkvertragsrecht und Preisrecht neutral dargestellt und erläutert werden.

Seminar Teil A

1. Der Werkvertrag im Allgemeinen

  • Die Rechtsnatur des Vertrags
  • Der Abschluss des Vertrags
    – durch Auftragsbestätigung
    – in Schriftform
    – in mündlicher Form
    – durch konkludentes Verhalten
    – und die sich daraus ergebenden Konsequenzen
  • Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
  • Die freie Kündigung des Bestellers
  • Die Kündigung aus wichtigem Grund


2. Der Architekten- und Ingenieurvertrag im Speziellen

  • Der Vertrag über Leistungen zur Erstellung einer Planungsgrundlage und/oder Machbarkeitsstudie
  • Der Vertrag über Leistungen bei der Planung und Ausführung von Gebäuden, (je nach Zuhörerschaft auch) … von Innenräumen und von Freianlagen
  • Der Vertrag über Leistungen bei der Tragwerksplanung von Gebäuden (je nach Zuhörerschaft auch) … bei der Planung und Ausführung der Technischen Ausrüstung


3. Die Leistungspflicht des Architekten/Ingenieurs


4. Die Leistungspflicht des Bestellers


5. Fragen aus der Zuhörerschaft und Diskussion


Seminar Teil B

1. Die prüffähige Honorarschlussrechnung

  • Die Abschlagszahlungsanforderung
  • Die Schlussrechnung
  • Die Prüffähigkeit einer Rechnung
  • Die Korrektheit einer Rechnung
  • Die Honorarberechnung bei einer Beauftragung mehrerer Gebäude in einem Vertrag
  • Die Berechnung von Änderungsleistungen
  • Die Berechnung von Besonderen Leistungen
  • Die Berechnung zusätzlicher Leistungen, die nicht von der HOAI erfasst sind
  • Die Abrechnung nach Kündigung
  • Die Verjährung eines Honoraranspruchs

Da die Zusammensetzung der Zuhörerschaft von Seminaren vorher nicht bekannt ist, sind sie i.d.R. inhaltlich derart breit angelegt, dass sie jedem potentiellen Zuhörer ein möglichst großes Spektrum an neuem Wissen um das Werkvertrags- und Preisrecht vermitteln können. Das ist aber der Grund, dass in Seminaren zwar sehr gut fundiertes Grundwissen vermittelt werden kann, eine Vertiefung dieser Rechtsmaterie aber logischerweise manchmal etwas zu kurz kommt, was aber durch hausinterne Schulungen kompensiert werden kann.

Dennoch, die HOAI-Spezial hat bisher 275 öffentliche Seminare entweder selber durchgeführt oder ihre Juristen und Sachverständigen wurden von anderen Honorarveranstaltern zur Durchführung von HOAI-Seminaren als Referenten angefordert.